VSLU-Info
Mobile Schutzeinrichtungen

Dieses Info-Blatt informiert über die wesentlichen Punkte, die im Zusammenhang mit mobilen Schutzeinrichtungen beachtet werden sollten.

Begriffsbestimmungen
Unter einer mobilen, temporären oder auch transportablen Schutzeinrichtung ist eine Schutzeinrichtung zu verstehen, welche unverankert auf der Fahrbahn aufgestellt wird, und vor den Folgen von Unfällen durch Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn, insbesondere in Bereichen von Baustellen von längerer Dauer, auf Autobahnen und Autostrassen eingesetzt wird.
Unter anderem werden mobile Schutzeinrichtungen auch zur permanenten Absicherung der Mittelstreifen von Hochleistungsstrassen eingesetzt.

Anforderungen nach Norm
Mobile Schutzeinrichtungen müssen nach Norm SN 640 567-2 geprüft sein, sodass deren jeweilige Leistungsklasse, resultierend aus der Aufhaltestufe, dem Wirkungsbereich in Meter und der Anprallheftigkeitsstufe, bekannt ist.
Seitens des Herstellers sind auf Grundlage der Prüfungen nach Norm SN 640 567-2 die Mindestaufstellänge des jeweiligen Systems anzugeben, und ob das System am Anfang und Ende verankert respektive abgespannt sein muss, damit eine konforme Anwendung in der Praxis realisiert werden kann.
Darüber hinaus sind detaillierte Montageanweisungen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Anforderungen
Mobile Schutzeinrichtungen sollten folgende weitere Anforderungen erfüllen:

  • Mindesthöhe 500 mm.
  • Maximalbreite 700 mm. Von Vorteil sind solche Systeme, mit denen die maximalen Spurbreiten innerhalb der jeweiligen Bauphasen realisiert werden können, wie zum Beispiel bei Systemen mit befahrbarem unteren Systemteil, auf dem unter anderem auch die temporäre Markierung vorgesehen werden kann.
  • Beim Einsatz von mobilen Schutzeinrichtungen mit einer Bauhöhe von 500 mm sind alle 250 m Kipplängenbegrenzungselemente einzubauen. Hierbei ist darauf zu achten, dass nur solche Kipplängenbegrenzungselemente eingesetzt werden, für die der systemspezifische positive Nachweis vorliegt. Der Einsatz von Kipplängenbegrenzungselementen ist nicht erforderlich, wenn die Aufbaulänge des Systems innerhalb der Baustelle weniger als 250 m beträgt oder auf Grundlage von dementsprechenden Prüfungen Kipplängenbegrenzungselemente nicht erforderlich sind.
  • Mobile Schutzeinrichtungen sollten im Abstand von zirka 1,5 m mit retroreflektierenden Elementen ausgestattet sein, die mindestens 0,4 m und höchstens 0,6 m über der Bodenfläche in der Regel beiderseits am System befestigt sind. Die Reflektoren sollten mindestens einen Rückstrahlwert von 12 mcd/lx aufweisen.

Einsatzbereiche in Baustellen und Mindestanforderungen
Es wird empfohlen in nachfolgenden Bereichen von Baustellen längerer Dauer mobile Schutzeinrichtungen mit folgenden Mindestanforderungen einzusetzen:

  • zwischen Arbeitsstelle und ankommenden Verkehr: System mit Aufhaltestufe grösser gleich H1
  • zwischen der Arbeitsstelle und dem parallel verlaufenden Verkehr: System mit Aufhaltestufe grösser gleich H1
  • zwischen dem entgegengesetzt gerichteten Verkehr: System mit Aufhaltestufe grösser gleich T1
  • zwischen dem entgegengesetzt gerichteten Verkehr im Überleitungsbereich: System mit Aufhaltestufe grösser gleich H1

Des weiteren ist darauf zu achten, dass der Zusammenschluss von mobilen Schutzeinrichtungen unterschiedlicher Leistungsklassen und/oder Bauart nur mit den hierfür vom Hersteller vorgesehenen Verbindungsteilen erfolgt. Die Verbindung mittels Ketten oder Spanngurten ist auf keinen Fall empfehlenswert.
Mobile Schutzeinrichtungen sind mit den hierfür vorgesehenen Anfangs- respektive Endstücken aufzustellen. Der Einsatz von nach Norm SN 640 567-3 geprüften mobilen Anpralldämpfern ist ebenso möglich.

Montageleistungen
Im Zuge von Grossbaustellen auf Hochleistungsstrassen werden seit Jahren mobile Schutzeinrichtungen in den oben genannten Einsatzbereichen angewendet.
Dabei kommen in der regel mobile Schutzeinrichtungen zum Einsatz, mit denen ein schneller Auf- respektive Abbau und eine kostengünstige Anpassung an die jeweiligen Bauphasen erfolgen kann.
Basierend auf realen Bauprojekten können folgende Montageleistungen beispielhaft als Richtwert angesetzt werden:

  • Mobile Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe T1 liefern und montieren: 2000 m pro Tag mit maximal 3 Mann plus Gerät.
  • Mobile Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe H1 liefern und montieren: 1500 m pro Tag mit maximal 3 Mann plus Gerät.
  • Mobile Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe T1 um 3,0 m innerhalb der Baustelle seitlich versetzen: 9000 m pro Arbeitstag mit maximal 3 Mann plus Gerät.
  • Mobile Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe H1 um 3,0 m innerhalb der Baustelle seitlich versetzen: 4500 m pro Arbeitstag mit maximal 3 Mann plus Gerät.
  • Mobile Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe T1 innerhalb Baustelle abbauen, aufladen, und aufbauen innerhalb Baustelle: 1500 m pro Arbeitstag mit maximal 3 Mann plus Gerät.
  • Mobile Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe H1 innerhalb Baustelle abbauen, aufladen, und aufbauen innerhalb Baustelle: 900m pro Arbeitstag mit maximal 3 Mann plus Gerät.

Wartung von mobilen Schutzeinrichtungen
An in Baustellenbereichen eingesetzten mobilen Schutzeinrichtungen sollten in der Regel folgende Wartungs- respektive Kontrollmassnahmen durchgeführt werden:

  • Visuelle Kontrolle der Verbindungsbereiche innerhalb des Systems.
  • Sofortiges Ausrichten der Systeme, falls diese in Folge eines Fahrzeuganpralls soweit verschoben wurden, dass hierdurch Beeinträchtigungen entstehen.
  • Austausch von Elementen respektive Bauteilen, welche durch einen Fahrzeuganprall beschädigt wurden, sofern hierdurch die Funktion des Systems nicht mehr gewährleistet ist.
  • Kontrolle in regelmässigen Abständen, ob die erforderlichen retroreflektierenden Elemente vorhanden sind und gegebenenfalls ersetzen.
  • Bei übermässiger Verschmutzung Reinigung des Systems.

Red. VSLU - Dezember 2008



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