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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version vom 01.07.2012

§ 1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Kaufmann AG und ihren Firmenkunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen worden sind. Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Kunde die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Mit der Annahme des Auftrages verpflichten wir uns nicht zur Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Kunden.

§ 2. Offertbedingungen
Die Gültigkeit der Offerte - speziell vereinbarte Fristen vorbehalten - beträgt 30 Tage ab Angebotsabgabe. Die Offertpreise basieren auf den entsprechenden Stückzahlen pro Position. Konstruktions- und Materialänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Projekt- und Detailzeichnungen sowie Muster bleiben Eigentum der Kaufmann AG, ohne ihre Einwilligung dürfen sie nicht anderweitig verwendet werden.

§ 3. Produkteangebot
Sämtliche Angaben zu den Waren, welche der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe ausdrücklich vorbehalten.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen der Kaufmann AG sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum am Sitz der Kaufmann AG rein netto zur Zahlung fällig und zahlbar, ohne jeglichen Abzug, vorbehältlich besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 9 % pro Jahr geschuldet. Der Verzug tritt ohne weiteres ein, wenn die Zahlungsfrist gemäss Rechnung nicht eingehalten ist. An uns unbekannte Kunden liefern wir gegen Nachnahme oder Vorauszahlung, ebenso an Abnehmer, welche die Zahlungsverpflichtungen nicht einhalten.

§ 5. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kaufmann AG, welches auch bei Installationen oder Einbau nicht erlischt. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden und bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, bezüglich der sich in seinem Besitz befindlichen Gegenstände der Kaufmann AG alle notwendigen Massnahmen zum Schutz des Eigentums der Kaufmann AG zu ergreifen. Der Kunde erteilt mit Anerkennung dieser AGB als Vertragsbestandteil seine Zustimmung zum Eintrag im Eigentumsvorbehaltregister. Wird nach Abschluss des Vertrages oder nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlaufe der Vertragsabwicklung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein oder gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Kaufmann AG zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme der gelieferten Ware oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und zur Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware berechtigt.

§ 6. Auftragsbedingungen
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Kaufmann AG nach Eingang einer Bestellung deren Annahme innert 30 Tagen schriftlich bestätigt oder innert der gleichen Frist geliefert hat. Bestellungen auf Termin gelten nur dann als vereinbart, wenn der Termin durch die Kaufmann AG schriftlich bestätigt ist.
Die bestellten Produkte können nur an Adressen in der Schweiz geliefert werden. Die offerierten Lieferfristen sind – vorbehältlich ausdrücklicher Zusicherung – unverbindlich. Die Kaufmann AG ist in jedem Fall berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden (Vorauszahlung) oder wenn die rechtzeitige Lieferung aus Gründen, die ausserhalb des Einflussbereiches der Kaufmann AG liegen, nicht möglich ist. Eine Auflösung des Vertrags wegen Lieferverzögerung sowie Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bei Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, ausser die Kaufmann AG habe diese grobfahrlässig herbeigeführt. Bei Terminverschiebungen zufolge Bauverzug hat der Auftraggeber die Kaufmann AG unverzüglich zu informieren. Unterbleibt diese Information, trägt der Kunde sämtliche Kosten die aus dem Verzug entstehen, namentlich für Lagerung, Versicherung, Aufwendungen der Kaufmann AG und Kapitalzinsen. Abmachungen betreffend Konventionalstrafen sind ausgeschlossen.

§ 7. Lieferbedingungen
Die offerierten Preise verstehen sich ab Lager inklusive Auflad. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Sofern im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders festgehalten, sind bei Frankolieferungen die Kosten für Versand, Transport und Ablad nicht inbegriffen. Für Lieferungen an den Bestimmungsort des Kunden werden die Transportkosten nach ASTAG-Tarif in Rechnung gestellt, zuzüglich allfälliger Mehrkosten für Sonderbewilligungen und dergleichen. Bei Postversand gilt sinngemäss der Tarif der Post AG. Die Preisangaben gemäss Preislisten sind unverbindliche Richtwerte. Bei sämtlichen Aufträgen behält sich die Kaufmann AG eine verhältnismässige Erhöhung des Preises im Falle von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import- oder Exportkosten ausdrücklich vor.
Der Kunde trägt das Risiko für Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und andere Schäden vom Zeitpunkt an, da die Ware am Bestimmungsort eingelagert bzw. montiert ist und ist dementsprechend für deren Versicherung zuständig. Massnahmen zum Schutze der Produkte gegen Verschmutzung und Beschädigung sind vom Kunden vorzukehren. Kosten, die infolge bauseits bedingter Änderungen entstehen, sind durch den Kunden zu bezahlen. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die nicht darin enthalten sind werden separat verrechnet.

§ 8. Montagebedingungen
Der Kunde hat die Kaufmann AG auf die individuellen Auflagen, Verbote, gesetzlichen und behördlichen Vorschriften aufmerksam zu machen, welche die Ausführung der Montage betreffen. Insbesondere bei Ramm- und Bohrarbeiten muss auf Plänen gekennzeichnet sein, wo die gefährdeten Leitungen durchgehen. Die entsprechenden Informationen sind der Kaufmann AG durch den Kunden spätestens 30 Tage vor dem Installationstermin zu erteilen. Für Beschädigungen von Leitungen oder Kabel wird keine Haftung übernommen!
Nicht zu den Aufgaben der Kaufmann AG gehören: sämtliche Elektriker- und Fundamentarbeiten. Anpassungs- und Zuleitungsarbeiten sind bauseits resp. durch den Kunden auf seine Kosten vorzukehren. Stellt die Kaufmann AG fest, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, setzt sie ihn durch Mahnung in Verzug. Dadurch hat er sämtliche Kosten für Mehrarbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen als Folge der Nichtbeachtung der Verpflichtungen an die Kaufmann AG zu bezahlen. Die Kaufmann AG stellt diese Kosten seperat in Rechnung.

§ 9. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen zum Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Kunde über. Dies gilt auch für Frankolieferungen. Der Versand unserer Waren erfolgt grundsätzlich per Post oder andere Spediteure und auf Gefahr des Empfängers. Versandspesen werden dem Kunde verrechnet. Allfällige Transportschäden oder Verlust sind unverzüglich der betreffenden Transportanstalt zu melden. Die Kaufmann AG wird dafür keinen kostenlosen Ersatz leisten.

§ 10. Übernahme der Ware / Prüfungspflicht
Der Kunde bestätigt mit der Unterschrift auf dem Lieferschein oder Montagerapport die Übernahme sowie die Vollständigkeit der vereinbarten Leistung. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und spätestens innert 3 Tagen seit Empfang der Ware allfällige Mängel bei der Kaufmann AG schriftlich zu rügen. Bei unbenutztem Fristablauf gelten sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche als verwirkt.

§ 11. Rückgaberecht
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und innerhalb einer Frist von 5 Werktagen angenommen. Material in gutem Zustand wird nur zu höchstens 80% des Nettowarenwertes oder unter Abzug von mindestens Fr. 50.- für Kontrollen und administrative Bearbeitung gutgeschrieben. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Dieser trägt auch die Kosten der Rücksendung.

§ 12. Garantie und Gewährleistung
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt nach Abgang der Lieferung ab Werk, sofern der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
Im Gewährleistungsfalle behält sich die Kaufmann AG das Recht zur Ersatzlieferung ausdrücklich vor. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Kunde keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen geltend machen. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Kaufmann AG nicht für Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter, nicht von der Kaufmann AG ausgeführten Bau- und Montagearbeiten, unbefugten Eingriffen Dritter sowie infolge anderer Gründe, welche die Kaufmann AG nicht zu vertreten hat. Im übrigen sind die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes anwendbar.

§ 13. Geistiges Eigentum
Die Kaufmann AG behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Graphik auf ihrer Webseite sowie auf von ihr entwickelter Software alle Rechte vor. Die von der Kaufmann AG zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen aller Art, wie Skizzen, Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle und dergleichen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht kopiert werden. Sämtliche Rechte daran (Urheberrecht, Patentrecht, usw.) bleiben im Eigentum der Kaufmann AG. Die Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Kaufmann AG für Dritte nicht verwendet und Dritten auch nicht zur Kenntnis gebracht werden. Sie sind nach Erfüllung des Auftrages unaufgefordert an die Kaufmann AG zurückzusenden.

§ 14. Datenschutz
Die Kaufmann AG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes zu beachten. Eine Weitergabe an dritte erfolgt in keinem Fall. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen und deren Nutzung für interne Marktforschungszwecke zu verbieten.

§ 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Warenlieferungen ist Goldau (SZ). Die vorliegende AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Kaufmann AG und den Kunden ist Schwyz (SZ). Die Kaufmann AG behält sich das Recht vor, den Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.

§ 16. Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen behält sich die Kaufmann AG jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


Mittwoch, 30. Oktober 2024